Gewährleistung

Zu gewährleisten ist im Rahmen der zu erbringenden Leistung die uneingeschränkte Gebrauchstauglichkeit der wasser- und druckwasserbelasteten Bauteile bezüglich dauerhafter Wasserundurchlässigkeit des Betons und der Betonkonstruktion nach DIN EN 1992-1-1/EC2-1 -1, sowie aller Fugenüberbrückungsmaßnahmen, Durchdringungen und Einbauteile auf eine Zeitdauer von 10 Jahren.

Der objektbezogene Versicherungsschutz (Laufzeit 10 Jahre) beinhaltet:
  • Sachschäden
  • Schäden am Bauwerk selbst
  • Umweltschäden/ Gewässerschäden
  • Produkthaftpflichtschäden
  • Vermögensfolgeschäden
in Höhe von

  • 10.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall, innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden
  • 10.000.000 Euro für Vermögensschäden (gilt auch für Ziffer 4.2 ff. der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung.
Diese Summen gelten je Schadensereignis und maximal 2-fach im Versicherungsjahr.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich nach diesem Zeitpunkt von Jahr zu Jahr, wenn es nicht gekündigt wird.
Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache dieser Versicherungssumme.