Richtlinien

Betontechnologische Maßnahmen

1.1 Zu Betonieren ist in Beton mit hohem Wassereindringwiderstand nach wu - Richtlinie

  • Mindestdruckfestigkeitsklasse C25/30
  • Expositionsklasse mind. XC4, XF1, XA1
  • Wasserundurchlässigkeit mit ew = 50 mm
  • w/z Wasserzementwert <= 0,55
  • Konsistenz F3 oder weicher (F4)
  • Größtkorn 16 mm/ Größtkorn 32 mm nur bei Erhöhung der Mindesbauteilstärke von mind. 10 %
  • Anschlussbeton Boden/Wand 0-8 mm (max. das 1,5-fache der Bauteilstärke)
Es gelten die Anforderungen der DIN EN 1992-1-1/ EC2-1-1 und DIN EN 206-1 mit DIN 1045-2 und die DIN EN 13670 mit Anwendungsregeln der DIN 1045-3.

1.2 Für den Betoneinbau gelten die aktuellen Normen, sowie die Empfehlungen des DAfStb und die Angaben der SBS-SYSTEMTECHNIK-GMBH

  • Verdichtung des Betons mittels Hochfrequenz Innenrüttler
  • bei konzentrierter Bewehrung und Fenstern über 100 cm Breite sind  Rüttelgassen bzw. Rüttellöcher vorzusehen,  gegebenenfalls auch Außenschalungsrüttler vorzusehen.
  • Maximale Schütthöhe je Lage 50 cm
  • Maximale Fallhöhe 1.00 m
  • Maximale Verarbeitungszeit 45 Minuten (ohne Verzögerer)
  • Maximale Verarbeitungstemperatur 25° C
  • Tiefste Verarbeitungstemperatur 10° C
Bei extremen Wetterlagen Hitze oder Kälte sind zusätzlich Maßnahmen mit der SBS-SYSTEMTECHNIK-GMBH abzustimmen.

1.2.1 Die Nachbehandlung des Betons richtet sich nach der DIN EN 13670 mit Anwendungsregeln der DIN 1045-3 und der Richtlinie der DAfStb
  • Beginn der Nachbehandlung unmittelbar nach Einbringen
  • Zwischennachbehandlung bei zu glättenden Böden/ C35/45
  • Nachbehandlungsdauer mind. + 2 Tage länger
Thermische Spannungen sind zu vermeiden, evtl. dauerhafte Nachbehandlung bis zur Überbauung, Erdüber- bzw. Erdanschüttung vorsehen.
Abstimmung mit SBS-SYSTEMTECHNIK-GMBH

1.3 Schwingungsbelastung

  • Während der Grünstandfestigkeit ist der Beton vor Schwingungen zu schützen
  • Wandschalungen und FT - Wände frühestens ca. 24 Std. nach Betonierung Bodenplatte stellen.
  • Anfüllen und Verdichten des Arbeitsraumes bei Schächten frühestens 72 Std. nach Betonage mit zusätzlichen Maßnahmen
  • Leichte Fahrzeuge und kleines Gerät (Rüttelplatten)
Genaue Abstimmung mit unserem Fachplanungsbüro notwendig.

1.4 Maßnahmen vor Betonage
  • Vornässen der FT und Halbfertigteile bis zur Wassersättigung
  • Vornässen aller Anschlussflächen
  • Reinigen aller Anschlussflächen und Einbauteile
  • Kühlen von Schalungen bei Hitze
  • Wärmen von Schalungen bei Kälte
Genaue Abstimmung mit unserem Fachplanungsbüro notwendig.

Planung

Konstruktive Maßnahmen (Planung)


1.1 Standsicherheit

  • der Nachweis für die Tragfähigkeit nach DIN 1045 Teil 1 Abschnitt 10, Bemessung der Standsicherheit und Auftriebssicherheit ist der Tragwerksplaner verantwortlich.
1.2 Dauerhaftigkeit

  • Die Sicherstellung der Dauerhaftigkeit nach DIN 1045 Teil 1 Abschnitt 6 ist Aufgabe des Tragwerksplaners. Die Abstimmung der Expositionsklassen und Betondeckungen für die entsprechenden Bauteile erfolgt mit unserem Fachplanungsbüro.
  • Zusätzliche Maßnahmen für die Dauerhaftigkeit, besonders bei tausalzbeanspruchten Bauteilen, sind von der Werkplanung zu berücksichtigen.

1.3 Gebrauchstauglichkeit

  • Die Begrenzung der Spannungen nach DIN 1045 Teil 1 Abschnitt 11.1 und die Begrenzung der Verformung nach DIN 1045 Teil 1 Abschnitt 11.3 liegen in der Verantwortung des Tragwerkplaners.
  • Die Begrenzung der Rissbreite nach DIN 1045 Teil 1 Abschnitt 11.2 wird abweichend zur DIN von der SBS-SYSTEMTECHNIK-GMBH gewährleistet. Ziel ist es die Rissbreite im Endzustand auf ein verträgliches Maß zu beschränken
  • Genaue Angaben objektbezogen in unseren dichtungstechnischen Systemplänen.

1.4 Bauphysikalische bzw. raumkIimatische Maßnahmen

  • Alle notwendigen Maßnahmen sind entsprechend DIN Normen und geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.
  • Diese liegen jedoch nicht im Gewährleistungsbereich der SBS-SYSTEMTECHNIK-GMBH

1.5 Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" nach SBS-SYSTEMTECHNIK-GMBH hergestellt sind der
  • Nutzungsklasse B
  • Beanspruchungsklasse 1 zuzuordnen.

1.6 Bauteilstärken
  • Bodenplatten und erdüberschüttete Decken mind. 25 cm
  • Umfassungswände und sonstige Bauteile mind. 24 cm
  • Hohlwände mind. 30 cm
  • Aufbeton Filigrandecken mind. 25 cm

1.7 Bewehrung
  • Die konstruktive Bewehrung zur Rissesicherung nach SBS-SYSTEMTECHNIK-GMBH beträgt 1,2-2,0 o/oo des Bauteilquerschnittes.
  • Sonstige Zusatzbewehrungen werden in unseren objektbezogenen dichtungstechnischen Systemplänen erfasst und mit dem Tragwerksplaner abgestimmt.

1.8 Konformitätskontrolle (ÜK2 bzw. ÜK3)

  • Die Maßnahmen der Konformitätskontrollen der Betone sind vom Bauherren und Unternehmer abzustimmen.
  • Alle Betone nach SBS-SYSTEMTECHNIK-GMBH sind der Überwachungsklasse 2 zuzuordnen
  • ÜK2 durch SBS-SYSTEMTECHNIK-GMBH nur nach Beauftragung

Ausführung

Konstruktive Maßnahmen (Ausführung)

1.1 Wasserfreie Baugrube wird vorausgesetzt

1.2 Arbeits- und Dehnfugen
  • Die Betoniertaktfugen werden durch SBS-SYSTEMTECHNIK-GMBH festgelegt.
  • Fugenbänder werden von SBS-SYSTEMTECHNIK-GMBH geliefert und durch unsere Techniker verschweißt.
  • Der Fugenbandeinbau erfolgt vom Rohbauer
  • Alle Fugenbänder sind vor dem Anbetonieren von Verschmutzungen zu säubern
  • Alle Fugen sind frostsicher- und durchwurzelungsfest zu verschließen
1.3 Grundleitungen, Durchdringungen, Elektrorohre
  • Grundleitungen sind grundsätzlich unter der Sauberkeitsschicht zu verlegen
  • Alle Durchdringungen sind mit selbstdichtenden, zugelassenen Systemen auszuführen
  • keine Aussparungen
  • ElektroIeerrohre müssen immer einzeln verlegt werden, keine Kabelbündelungen.
  • An der wasserabgewandten Seite eingebaut und alle 0,5 m angebunden.
Querschnittschwächende Leitungen dürfen nicht eingebaut werden, Rücksprache mit unserem Fachplanungsbüro.

1.4 Schalung und Schalungsbindestellen

  • Die Schalung ist gegen auslaufende Zementschlämme dicht herzustellen.
  • Die Schalung ist hinsichtlich der Standsicherheit nach dem Druck des Frischbetons auszulegen.
  • Die Wandschalung ist mittels wasserdichter Mauerstärken zu verspannen (DBV-Merkblatt Schalungsanker)
1.5 Wärmedämmungen
  • Wärmedämmungen sind grundsätzlich nach Abdichtungsmaßnahmen aufzubringen.
  • Abdichten der Schalungsbindestellen
  • Fugenabdichtungen in Hausanschlußbereichen etc.
1.6 Elastische Abdichtungssysteme
  • Der Untergrund ist bauseits zu säubern und muß frei von fremdartigen Stoffen sein.
  • Alle Abdichtungen müssen bauseits vor mechanischen Einwirkungen geschützt werden.